Zugehörigkeit: Diese Berechnungsrichtlinie ist Anhang D zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen FinOpsAnalyzer (/agb.html) und konkretisiert die in Abschnitt 5 AGB („Vergütung”) referenzierte Methodik. Bei Widersprüchen zwischen AGB und dieser Richtlinie gehen die AGB vor.
1.1. Diese Richtlinie konkretisiert die Berechnung der monatlichen Einsparung, auf deren Basis die Erfolgsprovision gemäß Abschnitt 5 AGB ermittelt wird.
1.2. Die Richtlinie gilt für alle verbundenen AWS-Konten, die der Kunde im Rahmen des FOA-Vertragsverhältnisses zur Optimierung freigibt.
1.3. Die Richtlinie ist Bestandteil des Vertrages. Änderungen erfolgen ausschließlich gemäß dem Änderungsverfahren in Abschnitt 12 AGB.
3.1.1. Die Baseline wird einmalig zum Aktivierungsdatum berechnet. Datenquelle ist der AWS Cost & Usage Report (CUR) der drei vollständigen Kalendermonate vor dem Aktivierungsdatum.
3.1.2. Pro Kostenkategorie wird der arithmetische Mittelwert der monatlichen Nettokosten in der Baseline-Periode gebildet. Das Ergebnis ist die Baseline-Komponente dieser Kostenkategorie.
3.1.3. Die Summe aller Baseline-Komponenten ergibt die Gesamt-Baseline.
3.1.4. Existieren für eine Kostenkategorie weniger als drei volle Monate Daten (z. B. weil der zugrundeliegende AWS-Service erst innerhalb der Baseline-Periode aktiviert wurde), wird für diese Kategorie keine Einsparung berechnet, bis drei volle Monate Datenhistorie vorliegen. Diese Wartefrist wird im Reporting transparent ausgewiesen.
3.2.1. Die Baseline wird jährlich zum Vertragsjahrestag automatisch aktualisiert: Die drei Monate vor dem Jahrestag werden als neue Baseline-Periode herangezogen.
3.2.2. Außerordentliche Aktualisierung: Eine Aktualisierung kann zudem auf gemeinsamen Wunsch beider Parteien erfolgen, insbesondere bei:
- Anschluss eines neuen, bisher nicht erfassten AWS-Kontos an FOA;
- wesentlichen Workload-Migrationen (z. B. Abschaltung großer Produktionsumgebungen, Aufnahme neuer Geschäftsbereiche);
- längeren Pausen der FOA-Nutzung von mehr als drei Monaten.
3.2.3. Im Falle einer Baseline-Aktualisierung wird der Kunde mit einem schriftlichen Berechnungsnachweis informiert. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen, gilt die neue Baseline als angenommen.
Bei mehreren verbundenen AWS-Konten desselben Kunden wird die Baseline kontoindividuell berechnet und summiert. Wird im laufenden Vertrag ein zusätzliches AWS-Konto verbunden, gilt für dieses Konto die Erstberechnungsregel ab dem Tag der Verbindung; bis zur Verfügbarkeit der Datenhistorie nach 3.1.4 erfolgt für dieses Konto keine Provisionsberechnung.
4.1. Die monatliche Einsparung im Abrechnungsmonat berechnet sich wie folgt:
Einsparung = max(0, Bereinigte Baseline − Bereinigte tatsächliche AWS-Kosten)
4.2. Negative Werte (d. h. wenn die tatsächlichen Kosten die Baseline überschreiten) werden mit Null bewertet. Es entsteht in solchen Monaten keine Provisionsforderung; eine Übertragung positiver Werte aus Vormonaten zum Ausgleich erfolgt nicht.
4.3. Die Berechnung erfolgt auf Basis der durch AWS bereitgestellten finalen Abrechnungsdaten. Vorläufige tagesgenaue Kosten dienen ausschließlich der Plausibilisierung.
5.1. Die Provision wird nach folgender Formel berechnet:
Provision = Einsparung × Provisionssatz
5.2. Die Provision wird in Euro ausgewiesen. AWS-Kosten in USD oder anderen Währungen werden gemäß Abschnitt 7 umgerechnet.
5.3. Die Provision wird zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in Rechnung gestellt.
Die Berechnung wird um nicht-FOA-bedingte Veränderungen bereinigt, um eine korrekte Zurechnung der Einsparungen sicherzustellen.
Die Baseline wird (anteilig oder vollständig) reduziert, wenn:
- der Kunde innerhalb der Vertragslaufzeit Produktionsumgebungen oder Geschäftsbereiche dauerhaft abschaltet, die in der Baseline-Periode wesentlich zu den Kosten beigetragen haben und nicht durch FOA-Empfehlungen abgeschaltet wurden;
- AWS-Preissenkungen für eine Kostenkategorie erfolgen, die nicht auf einer FOA-Empfehlung beruhen (z. B. allgemeine Preissenkung für EC2 durch AWS); in diesem Fall wird die Baseline um den entsprechenden Prozentsatz reduziert.
Die tatsächlichen Kosten werden (anteilig oder vollständig) erhöht — d. h. die ausgewiesene Einsparung wird reduziert — wenn:
- der Kunde Workload-Reduktionen ohne FOA-Empfehlung vornimmt (z. B. Skalierung nach unten aufgrund externer Marktveränderungen);
- AWS-Gutschriften, Rebates oder Credits in den Abrechnungsmonat eingehen, die zu einer künstlichen Kostensenkung führen (Bereinigung um den vollen Gutschriftsbetrag).
6.3.1. RIs und SPs, die vor dem Aktivierungsdatum erworben wurden, fließen mit ihren amortisierten Monatskosten in die Baseline ein (kein Ausweis als „Einsparung”).
6.3.2. RIs und SPs, die auf Basis einer FOA-Empfehlung nach dem Aktivierungsdatum erworben wurden, sind voll als FOA-bedingte Einsparung anrechenbar. Bei Vorauszahlung wird der bezahlte Betrag auf die Vertragslaufzeit des RI/SP verteilt; der amortisierte Monatsanteil reduziert die tatsächlichen Kosten.
Sämtliche Bereinigungen werden im monatlichen Einsparungsbericht (Abschnitt 9) transparent ausgewiesen und mit kurzer Begründung versehen.
7.1. AWS rechnet in der Regel in USD ab. Für die Einsparungsberechnung in EUR wird der von der Europäischen Zentralbank veröffentlichte offizielle Referenzkurs USD/EUR des letzten Tages des Abrechnungsmonats verwendet.
7.2. Bei abweichender AWS-Abrechnungswährung wird analog der EZB-Referenzkurs der Fremdwährung gegen EUR herangezogen.
7.3. Währungsschwankungen sind kein Grund für Bereinigungen der Baseline.
Folgende Positionen werden bei der Einsparungsberechnung nicht berücksichtigt:
8.1. AWS-Marketplace-Kosten Dritter (z. B. AMI-Lizenzen, SaaS-Subscriptions über AWS Marketplace).
8.2. AWS-Support-Pläne (Basic, Developer, Business, Enterprise).
8.3. AWS-Professional-Services und Trainings.
8.4. Direktverhandelte Enterprise-Discount-Programs (EDP), Private Pricing Agreements (PPA) — diese werden in der Baseline und in den tatsächlichen Kosten zu identischen Konditionen berücksichtigt; ihre Auswirkung ist somit neutral.
8.5. AWS-Steuern und -Abgaben (Sales Tax, GST, VAT).
9.1. Monatlicher Einsparungsbericht: Der Anbieter stellt dem Kunden bis spätestens zum 10. Werktag des Folgemonats einen schriftlichen Einsparungsbericht zur Verfügung, der mindestens enthält:
9.2. Der Bericht steht im FOA-Dashboard sowie als PDF/CSV-Export zur Verfügung.
9.3. Beleg auf Anfrage: Auf begründete Anfrage des Kunden stellt der Anbieter die zugrundeliegenden AWS-CUR-Auszüge zur Verfügung, soweit dies datenschutzrechtlich zulässig ist.
10.1. Bestreitet der Kunde die Berechnung der Einsparung oder einzelne Bereinigungen, hat er dies innerhalb von 30 Tagen nach Zugang des Einsparungsberichts schriftlich begründet mitzuteilen. Versäumt der Kunde diese Frist, gilt der Bericht als anerkannt.
10.2. Die Parteien werden zunächst eine einvernehmliche Klärung anstreben. Erforderlichenfalls kann eine unabhängige Sachverständigenprüfung der Berechnung beauftragt werden; die Kosten trägt zunächst die beauftragende Partei, im Falle eines feststellbaren Berechnungsfehlers über 5 % zugunsten der anderen Partei trägt der Anbieter die Kosten.
10.3. Im Übrigen gilt das Mediations- und Gerichtsstandsverfahren gemäß Abschnitt 13.7 AGB.
Verfügt ein Kunde bei Vertragsabschluss über weniger als drei volle Monate AWS-Nutzungshistorie (z. B. AWS-Neueröffnung), wird das Vertragsverhältnis zunächst für maximal drei Monate provisionsfrei geführt. Sobald drei volle Monate Datenhistorie vorliegen, wird die Baseline berechnet und die Provisionsberechnung beginnt zum nächsten vollen Kalendermonat.
Wird ein verbundenes AWS-Konto während der Vertragslaufzeit geschlossen, entfällt für dieses Konto die Provisionsberechnung ab dem Monat der Schließung. Verbleibende Konten werden unverändert weiterberechnet.
Wird die FOA-Nutzung für mehr als drei Monate unterbrochen (z. B. durch Pause des Vertrages, längere Sperre wegen Zahlungsverzug), erfolgt vor Wiederaufnahme eine Baseline-Neuberechnung gemäß Abschnitt 3.2.2.
Bei konsolidierter Abrechnung über AWS Organizations werden die Kosten der einzelnen Mitgliedskonten getrennt erfasst und nach derselben Methodik berechnet. RI/SP-Sharing über Organizations hinweg wird kostenneutral zwischen den Mitgliedskonten verteilt.
Stand: 2026-05-14
Zugehörigkeit: Anhang D zum AGB FinOpsAnalyzer (/agb.html)